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Basel III 

Basel III verzögert sich

Das Europaparlament und die EU-Finanzaminister können sich noch nicht auf gemeinsame Eigenkapitalregeln für die europäischen Banken einigen. Insbesondere die Boniregelungen für Banker sorgen für Zwist. Bis 2019 sollen die Basel III - Regeln schrittweise eingeführt werden.

 
 
 
 




Ziel von Basel III

Stabilisierung des internationalen Finanzwesens. Die neuen Regeln sehen vor, dass Banken die Kreditwürdigkeit oder Bonität ihrer Kunden stärker als bisher bei der Kreditvergabe berücksichtigen sollen, um sich gegen Kreditausfälle abzusichern. Experten rechnen mit einer Kapitalentlastung von knapp 7% für die deutsche Kreditwirtschaft.

Die deutschen Sparkassen setzen Maßstäbe bei der Berwertung mittelständischer Unternehmen. Das Ratingvervahren soll durch ein Stärken-Potenzial-Profil ergänzt werden, um die Transparenz bei der Kreditvergabe weiter zu erhöhen.




BASEL III - Rating

Die Banken allgemein - voran die Öffentlichen - sind für eine rasche EU-Umsetzung von BASEL III.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) hat sich für eine beschleunigte Gesetzgebung bei der Bankenaufsicht auf EU-Ebene ausgesprochen. Insbesondere die kurz als "BASEL III" bezeichneten neuen Eigenkapitalregeln für Banken müssten nach dem kürzeren "Lamfalussy-Verfahren" in EU-Recht umgesetzt werden.

Die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sollen im Herbst 2003 verabschiedet werden. Sie müssen dann noch in eine Richtlinie und danach in nationales Recht umgesetzt werden. Als Termin für das Inkraftreten ist das Jahresende 2006 vorgesehen; was nicht heißen soll, das Ihre Hausbank diese Richtlinien heute schon bedingt anwendet. Nach dem üblichen EU-Gesetzgebungsverfahren, an dem Kommission, Rat und Parlament beteiligt sind, könnte die Umsetzung drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. Es ist zu erwarten, dass der Starttermin für BASEL III - aufgrund des anschließenden nationalen Gesetzgebungsverfahrens - nicht eingehalten werden kann.

Durch das nach dem früheren belgischen Notenbankchef benannte Lamfalussy-Verfahren könnte der EU-Prozess auf rund ein Jahr abgekürzt werden. Es werden auf der legislativen Ebene (gesetzgebende) nur die Grundsätze festgelegt. Einzelheiten bleiben den Ausschüssen überlassen. Der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister hat sich dafür ausgesprochen, das Lamfalussy-Verfahren auf die Regulierung der gesamten europäischen Finanzaufsicht auszudehnen.

Mit BASEL III m ü s s e n die Banken die Eigenkapitalunterlegung von Krediten künftig stärker nach der Bonität ihrer Kunden differenzieren. Bisher muss das Kreditvolumen pauschal mit acht Prozenzt Eigenkapital abgesichert werden. Die deutschen Vertreter im internationalen Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Baseler Bank haben nach langwierigen Verhandlungen Erleichterungen für die mittelständische Kreditkundschaft durchgesetzt.




FAKT

Für ein krisensicheres Wachstum benötigen Unternehmen in der Wachstumsphase zins- und tilgungsfreie Geldmittel. Die Durchsetzung von Ansprüchen auf diese günstigen Geldmittel bilden einen Schwerpunkt der GUT-Beratergruppe.

Ausschüttungen sollten nur nach betriebswirtschaftlichen Aspekten lediglich in Gewinnperioden erfolgen. In Verlustphasen sollte das Unternehmen nicht noch zusätzlich durch hohe Kapitaldienste belastet werden.

Vor dem Hintergrund der Kapitalbeschaffungsproblematik, die durch die Umsetzung des BASEL III Abkommens und das damit verbundene bankenseitige Ratingverfahren für die Unternehmen des Klein- und Mittelstandes immer schwieriger wird, hat sich eine - von der GUT-Beratergruppe vertretene - Unternehmensberatung auf den Bereich Finanzierungslösungen unter Einsatz moderner bankenunabhängiger Finanzierungsinstrumente spezialisiert.

Die durch die GUT-Beratergruppe betreuten Mandanten erhalten eine umfassende Beratung zum BASEL III-Ratingverfahren kostenlos durch die von uns vermittelte UB.

Fragen Sie Ihre Hausbank oder Ihre Handelskammer über - zum Teil - kostenlose Seminare und Informationen zum BASEL III-Ratingverfahren.

Keine Rechtsberatung. Für eine Rechtsberatung vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt.




Kurzinformation für Unternehmer zu BASEL III

Nur professionell geführte Betriebe mit betriebswirtschaftlichem Know-How, bei denen auch die Unternehmensnachfolge frühzeitig geregelt wird, können mit günstigen Konditionen bei der Hausbank rechnen; entscheidend ist auch eine gute Kommunikation und nicht zuletzt die Bonität.

Leasing, Factoring und die Aufnahme von Beteiligungs- und Wagniskapital werden an Bedeutung gewinnen. (Liquiditätsverbesserung durch Factoring - Tipp: in NRW angeboten durch das RKW-Düsseldorf - Auszahlung 96,5 % innerhalb von 3 Werktagen)

Unternehmen sollten aber auch die Chancen von BASEL III erkennen und nutzen. Die differenzierte Bewertung der Kreditrisiken führt zum einen zu objektiveren und marktnäheren Kreditkonditionen. Zum anderen wird sie den Unternehmen wichtige Informationen über Stärken und Schwächen ihres Betriebes geben.

Die Neufassung von Basel III wurde bereits umgesetzt; die Regeln werden bis 2019 schrittweise eingeführt..






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