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Liquiditätshilfen 

Sicherung der Zahlungsfähigkeit mit und ohne Sicherheiten

Die inhabenden Personen und sicher auch die betriebswirtschaftlich Vorgebildeten unter Ihnen wissen, dass die Sicherung der Liquidität, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt, das erste Ziel einer Unternehmung ist; noch vor der Gewinnerzielungsabsicht.
Viele wachsende Unternehmen merken dies umso mehr, da diese meist Gewinn machen, dieser jedoch in den Umsätzen (Forderungen und Warenlager bzw. angearbeiteten Leistungen) gebunden ist. Schlimm wird es dann zusätzlich, wenn das verdiente Geld beim Kunden "liegt" und das Unternehmen von diesem nicht verfügbaren Geld Steuern zahlen muss. Manchem sehr schnell wachsenden Unternehmen fällt dies auch schon bei der Mehrwertsteuer schwer. Wer einbucht muss zahlen, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.
Andere Unternehmen haben mit ihrer Um­ bzw. Neustrukturierung zu tun. Es wird Geld gebunden, das erst in der Zukunft verdient wird. Dies entzieht dem Unternehmen oftmals dringend benötigte Liquidität. Nicht zuletzt haben Unternehmen mit den Problemen ihrer Kunden zu kämpfen. Dringend erwartete Zahlungen fallen aus - der Kunde zahlt zu spät oder ist insolvent geworden.
Finden Sie Ihr Unternehmen in der Aufzählung wieder? Dann lesen Sie bitte weiter, um mehr über die Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung und -sicherung mit Fördermitteln zu erfahren.




Ursache und Wirkung

Zuerst sei gesagt, dass Fördermittel keine betriebswirtschaftlichen Probleme lösen. Ist Ihre Liquiditätsnot durch permanente Verluste verursacht, dann können auch Fördermittel nicht helfen, sondern eher Ihre Probleme vergrößern. Aus diesem Grund ist auch eine Sanierung mit Fördermitteln in den Richtlinien des Landes, des Bundes und der EU nicht vorgesehen. Die Ursachen der "engen" Liquidität sollten zuerst klar sein. Dies macht bei Fördermitteln besonders Sinn, da diese in sehr unterschiedlicher Weise unterstützen können. Zusätzliche, günstige Kredite mit Haftungsfreistellungen sind hier genauso vorgesehen, wie besondere Tilgungsaussetzungen für Investitionen. Sogar ein Zuschuss ist denkbar, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen:

  1. Konsolidierung: Ihr Unternehmen strebt nach der Sanierung neues Wachstum an.
  2. Betriebsmittelbedarf: Ihr Unternehmen wächst und die Finanzierung des Umlaufvermögens (Warenlager, Forderungen usw.) hinkt der Entwicklung Ihres Unternehmens hinterher.
  3. Anschaffungsnebenkosten: Umlaufvermögen wird für die neue Investition benötigt.
  4. Anlaufverluste: Ihr Unternehmen benötigt "Anlauf" um ins Verdienen zu kommen.
     
    Welcher immer Ihr Punkt ist, sie können mit Fördermitteln rechnen.



Finanzierungslücke

Bedenken Sie die Förderung Ihres Liquiditätsbedarfs erst nachdem Sie schon mit den potentiellen Geldgebern gesprochen haben? Haben Sie gemerkt, dass es mit den Bankkrediten alleine nicht geht? Die Ihnen meist ausgerechnete "Lücke" in der Finanzierung - zwischen Eigenkapital auf der einen Seite und Sicherheiten auf der anderen Seite - diese Finanzierungslücke (missing link) ist mit üblichen Bankfinanzierungen nicht zu schließen.
Die Fördermittel können Ihnen helfen, diese Lücke zu schließen, oder wenigstens wesentlich zu verkleinern. Auf der Eigenkapitalseite gibt es die Zuschüsse als Eigenkapitalersatz und auf der Sicherheitenseite die Haftungsfreistellungen und Bürgschaften.
Bei Liquiditätshilfen sind meist solche Finanzierungsanteile in die Finanzierung direkt integriert. Sie wollen von Ihrer Bank ein Darlehen von € 200.000,­-. Ihre Bank will Ihnen aber nur € 80.000,­­ geben. Darüber hinaus ist Ihrer Bank das Risiko zu groß (Basel II). Bitte beachten Sie auch die imaginären Grenzen bei € 50, 100 und 250 tsd. Nun bekommen Sie aber auch die € 80.000,­­ nicht, weil Sie der Bank mitgeteilt haben, dass Sie € 200.000,­­ benötigen und so "nur 40%" nicht ausreichen. Mit einer Betriebsmittelbürgschaft der öffentlichen Hand ist dies indes machbar. Ein Institut - Förderinstitut oder Bürgschaftsbank - tritt Ihnen zur Seite und schafft einen Sicherheitenersatz in Form einer Ausfallbürgschaft. Damit kann Ihre Bank Ihnen nun € 200.000,­­ gewähren, wenn die Ausfallbürgschaft auf € 120.000,­­ lautet. Solche Bürgschaften, aber auch Haftungsfreistellungen werden zwischen 60 (70) % erteilt. Beachten Sie bitte, dass dies nur geschieht, wenn Liquidität das einzige ist, was Ihrem Unternehmen fehlt. Niemand gibt Ihnen Geld ohne Sicherheiten, wenn abzusehen ist, dass Ihr Unternehmen noch andere Probleme hat bzw. haben wird.




Wer fördert?

Die Förderung in der Liquiditätshilfe erfolgt über die Stadt, die Länder, den Bund und der EU. In jedem Bundesland sind die Art der Förderung , das Verfahren und die Antragstellung unterschiedlich. In Bayern wird bspw. die Kondition des Bankdarlehens mit dem Förderinstitut zusammen ausgehandelt. Dies ist insbesondere für Unternehmen mit bestehender Finanzierung und weiterem Finanzierungsbedarf ein guter Weg, da an den Konditionen konkret Liquidität eingespart wird.




Wann wird die Förderung zur Liquiditätshilfe beantragt?

Anders als sonst üblich wird die Förderung nicht nur vorher, sondern auch rückwirkend möglich. Bitte beachten Sie, dass der Effekt der Förderung in der Zukunft liegt. Es gibt jedoch noch vereinzelt Programme, mit denen man sich den Forderungsverlust bezuschussen lassen kann. Die Voraussetzungen sind hier sehr streng.




Wie hoch wird gefördert?

Eine Förderungshöhe zu benennen ist hier nicht sinnvoll, da für Sie zuerst geklärt werden muss, worin die Förderung liegen soll. Tilgung verzögern, zusätzliche Betriebsmittel, Zusatzsicherheit, Eigenkapitalerhöhung oder Ausgleich von Forderungsverlusten. Die Höhe ist jeweils sehr unterschiedlich. Theoretisch können bis € 5 Mio im Einzelfall beantragt werden. Hierbei können laufende Kredite umfinanziert werden.
Wir trennen die Förderung von Liquidität strikt von der Projektförderung. Der Liquiditätsbedarf in Projekten ist dort direkt veranlasst. In der Liquiditätshilfe ist der Anlass oft ausserhalb des Unternehmens zu suchen.






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